Impressum / AGB

Seven ToGo! GmbH

Geschäftsführer: Richard van den Boogaard
Nobelstr. 3-5
41189 Mönchengladbach
GERMANY

Tel.: +49 2161 2969057
E-Mail: support@seventogo.de
Homepage: www.seventogo.de

Firmensitz/ Registergericht: Mönchengladbach, Amtsgericht Mönchengladbach HBR 12846
USt-ID-NR: DE 263098263

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Telefon 02 28/14-0
Telefax 02 28/14-88 72

Verweise und Links

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Seven ToGo! GmbH

Geltungsbereich

1. Die Seven ToGo! GmbH GmbH (im folgenden „STG!“) erbringt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglichen Regelungen, insbesondere denen des Rahmenvertrags bzw. der Einzelbeauftragung unter Einbeziehung der nachfolgenden AGB sowie – soweit solche für die jeweilige Dienstleistung bestehen – den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen sowie besonderen Leistungsbestimmungen Telekommunikations- und weitere Dienstleistungen. Soweit der Rahmenvertrag, die Einzelbeauftragung (im Folgenden: Order Forms), die Leistungsbeschreibungen und besonderen Leistungsbestimmungen über die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen hinausgehende oder abweichende Regelungen vorsehen, gelten die in den Order Forms und Leistungsbeschreibungen enthaltenen Regelungen vorrangig. Weichen Regelungen in den Leistungsbeschreibungen von denen der besonderen Leistungsbestimmungen ab, gelten die in den besonderen Leistungsbestimmungen enthaltenen Regelungen vorrangig. Weichen Regelungen in den Order Forms von Regelungen der Leistungsbeschreibungen ab, gelten die in den Order Forms enthaltenen Regelungen vorrangig. Die STG! erbringt ihre Leistungen auf Grundlage des TKG.

2. Für die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen der STG! gelten die nachfolgenden AGB sowie die Order Forms und Leistungsbeschreibungen sowie besondere Leistungsbestimmungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB oder den Order Forms und Leistungsbeschreibungen oder besondere Leistungsbestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt STG! nicht an, es sei denn, STG! hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibungen sowie von besonderen Leistungsbestimmungen werden dem Kunden gesondert schriftlich oder per eMail mitgeteilt. STG! kann den Kunden auch schriftlich oder per E-Mail auf die im Internet veröffentlichten änderungen hinweisen. Der Kunde kann den änderungen innerhalb eines Monats ab Zugang der änderungsmitteilung widersprechen. übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, so gelten die ursprünglichen Bedingungen weiterhin. STG! ist in diesem Fall jedoch zur Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses, aber auch zur Kündigung einzelner Order Forms berechtigt. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, so gilt sein Schweigen als Erklärung des Einverständnisses zu den geünderten allgemeinen Geschäftsbedingungen. STG! ist verpflichtet, den Kunden in der änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

Vertragsgegenstand

1.

Der Kunde kann mit Hilfe der Order Forms die Einrichtung einer oder auch mehrerer Leistungen einer Art beauftragen. Eine Leistung wird durch eine Order Form definiert. Soweit der Kunde mehrerer Leistungen einer Art beauftragt hat, kommt über jede einzelne Leistung – obwohl diese in einer gemeinsamen Order Form enthalten sind – ein gesonderter Vertrag zwischen den Parteien zustande.

2.

Alle Angebote von STG! sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Order Form und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch STG! oder durch die Freischaltung des Dienstes durch STG! zustande. Termine und Fristen von Leistungen sind nur verbindlich, wenn STG! diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch STG! getroffen hat.

3.

STG! ist berechtigt, den Vertragsschluss von dem Erteilen einer Einzugsermächtigung durch den Kunden, dem Eingang einer Vorauszahlung oder dem Stellen einer Bankbürgschaft abhängig zu machen.

4.

Sofern der Kunde einen Auftrag zur Einrichtung einer Rufnummer auf elektronischem Wege erteilt, kann STG! den Zugang des Auftrags ebenfalls auf elektronischem Wege bestätigen. Diese Bestätigung des Zugangs des Auftrags stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftragsangebotes seitens STG! dar. Allerdings kann die Zugangsbestütigung auch mit der Annahmeerklärung bereits verbunden werden.

5.

STG! ist lediglich verpflichtet, eingehende eMails und andere elektronische Nachrichten (im Folgenden alle als eMails bezeichnet) einmal werktäglich abzurufen. eMails die in der regelmäßigen Geschäftszeit (9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) eingehen, gelten als um 17:00 Uhr zugegangen, es sei denn, es wird der frühere Abruf der eMails durch den Kunden nachgewiesen. eMails, die außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten eingehen, gelten als am nächsten Werktag um 10:00 Uhr zugegangen, es sei denn, der Kunde weist den früheren Abruf nach.

Leistungen von STG!

1.

STG! ist nur verpflichtet, ihre Leistungen im Rahmen ihrer im Leistungszeitpunkt vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten zu erbringen. Es ist nicht der neueste Stand der Technik geschuldet. Können die vertraglichen Leistungen nicht mit den bei STG! im Zeitpunkt der vorgesehenen Leistungserbringung vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten in zumutbarer Weise erbracht werden, so wird STG! von der Leistungspflicht frei, verliert ihrerseits aber den Anspruch auf Vergütung für die betreffende Leistung. Leistungen werden vereinbart, wie sie in den jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen bzw. besonderen Leistungsbestimmungen definiert sind.

2.

STG! behält sich das Recht vor, Leistungen zu verändern, zu erweitern oder zu verbessern. Andere Leistungsänderungen behält sich STG! für den Fall vor, dass sie auf eine Veränderung des Standes der Technik oder eine Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen reagieren muss, insbesondere bei änderungen des Telekommunikationsgesetzes sowie bei Anordnungen oder Verfügungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Das Leistungsänderungsrecht gilt nur, sofern die geänderte Leistung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar bleibt. Soweit STG! Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass änderungen aufgrund einer Veränderung von vertraglichen Beziehungen mit Teilnehmernetzbetreibern, insbesondere der Deutschen Telekom AG sowie den Mobilfunknetzbetreibern notwendig werden, die mittelbar oder unmittelbar auf änderungen von gesetzlichen Regelungen oder gerichtlichen Entscheidungen beruhen.

3.

Soweit telekommunikationstechnische Basisdienstleistungen vereinbart sind, bestehen diese in aller Regel aus – Einrichtung einer Service-Rufnummer, Einrichtung und änderung des gewünschten Routings, Einrichtung und änderung von Tarifansagen, – dem Aufbau der Verbindung und die Zuführung der Verbindungen aus dem deutschen Teilnehmer-Festnetz der Deutsche Telekom AG (T-Com) und ggf. Mobilfunknetzen zu den gewünschten Zielen gemäß dem intelligenten Routingplan. Die Zuführung aus den Mobilfunknetzen ist nicht für alle Rufnummerngassen gewährleistet.

4.

STG! ist berechtigt, sich bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung Dritter zur bedienen.

5.

Die dem Kunden im STG! -Netzwerk zur Verfügung gestellten Telekommunikations-Dienstleistungen weisen in der Gesamtheit eine End-zu-End-Verfügbarkeit von mindestens 97,5% gemittelt auf 365 Tage auf.

Beseitigung auftretender Fehler

1.

Treten Fehler in den vertragsgegenständlichen Dienstleistungen von STG!, insbesondere Funktionsstörungen im Telekommunikationsnetz bzw. in den Diensten von STG! auf, so hat der Kunde diese Fehler unverzüglich STG! zu melden. Werden STG! durch eigene Erkenntnisse oder auf Grund der Meldung des Kunden Fehler oder Störungen bekannt, ist STG! verpflichtet, während der Arbeitszeiten innerhalb von 45 Minuten nach Kenntniserlangung mit der Störungsbeseitigung zu beginnen (Reaktionszeit). Ab Beginn der Störungsbeseitigung steht STG! ein Zeitraum bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Werktages zur Beseitigung des Fehlers zu (Fehlerbehebungszeit).

2.

Hält STG! die vorstehend genannte Fehlerbehebungszeit ein und ist auch die End-zu-End-Verfügbarkeit des Referenzzeitraums, in dem der betreffende Fehler auftritt, gem. Ziff. III Abs. 5 gewahrt, so stehen dem Kunden keine Haftungsansprüche wegen oder in Zusammenhang mit dem betreffenden Fehler zu, es sei denn, der betreffende Fehler wäre von STG! vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Im übrigen gilt Ziff. XVIII.

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1.

Störungen aller von ihm genutzten Leistungen sowie Umstände, die die Funktionalität des Netzes oder der Leistungen von STG! beeinträchtigen können, wird der Kunde STG! unverzüglich mitteilen (Störungsmeldung). Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, hat STG! das Recht, dem Kunden die entstandenen Kosten für die Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.

2.

Der Kunde wird die Vertragsleistungen von STG! nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebes in Anspruch nehmen und nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen. Der Kunde wird STG! von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.

3.

Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die ankommenden Anrufe weitergeleitet werden sollen, mit der Weiterschaltung einverstanden ist.

4.

Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden.

5.

Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass mindestens 50% der Anrufe, welche an das vom Kunden bestimmte Ziel weitergeleitet wurden, an dem Ziel entgegengenommen werden. Wird diese Grenze unterschritten, kann STG! die Zahl der gleichzeitig möglichen Anrufversuche begrenzen oder die Anrufe auf eine Standardansage weiterleiten.

6.

Der Kunde wird STG! unverzüglich jede änderung seiner Anschrift, seiner eMail-Adresse, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, ggf. seines gesetzlichen Vertreters sowie seiner Rechtsform schriftlich anzeigen. Ist der Kunde aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Verpflichtung nicht erreichbar, geht dies zu seinen Lasten.

7.

Sofern der Kunde selbst die Zuteilung einer Service-Rufnummer bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) beantragt, stellt er STG! unmittelbar nach erfolgter Zuteilung eine Kopie der Zuteilungsbestätigung zur Verfügung.

8.

Der Kunde wird hiermit gem. TKG 45o darauf hingewiesen, dass die übersendung und übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstigen Leistungen unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist.

Besondere Pflichten des Kunden als Anbieter von Mehrwertdienstleistungen

1.

Der Kunde ist verpflichtet, keine sittenwidrigen, strafbaren oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte anzubieten oder diese auf sonstige Weise bereitzustellen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, inhaltlich die Bedingungen / Auflagen der durch die BNetzA erlassenen Zuteilungsregeln für Mehrwertdienste einzuhalten.

2.

Der Kunde ist verpflichtet, den Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien des DVTM (Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.

3.

Für die Inhalte der Weitervermittlungsdienste ist ausschließlich der Kunde gem. § 7 Abs. 1 oder § 10 Telemediengesetz (TMG) verantwortlich. STG! trifft als Zugangsvermittler im Sinne von § 8 TMG somit keinerlei Verantwortung für die Inhalte der Weitervermittlungsdienste des Kunden.

4.

Der Kunde wird gegenüber den Anrufern in jedem Fall durch geeignete Maßnahmen bzw. durch die Gestaltung des Dienstes klarstellen, dass die angebotenen Inhalte ausschließlich eigene oder fremde Inhalte des Kunden darstellen.

5.

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nach § 5 TMG und soweit der Kunde dem Anwendungsbereich des § 6 TMG unterliegt, diesem, nicht nach, ist STG! berechtigt, die entsprechenden Angaben an Dritte weiterzugeben, soweit diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

6.

Der Kunde sichert zu, dafür zu sorgen, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen auch dann einhält, wenn er Inhalte anderer Anbieter auf seiner Diensteplattform anbietet (vergl. § 10 TMG) oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Kunde wird in diesem Fall den weiteren Anbieter zur Einhaltung der o.g. Pflichten verpflichten.

7.

Der Kunde erkennt an, dass ihm bekannt ist, dass er die Inhaltsverantwortung für die von ihm angebotenen Mehrwertdienstleistungen gemäß § 7, 10 TMG trägt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber STG! auch zivilrechtlich, sämtliche Rechtsnormen, die die Erbringung von Mehrwertdienstleistungen betreffen, einzuhalten. Der Kunde erkennt ferner an, dass Einwendungen und Ansprüche, die mit einer rechtswidrigen Gestaltung des Inhalts der Mehrwertdienstleistungen in Zusammenhang stehen und/oder in sonstiger Weise auf dem Inhalt des Dienstes beruhen, nur ihm selbst entgegengehalten werden können. Der Kunde erlangt also keine Einreden, Ansprüche oder sonstige Verteidigungsmöglichkeiten gegenüber Ansprüchen von STG! in den Fällen oder mit der Begründung, dass die Inhalte der Mehrwertdienstleistungen rechtswidrig sind.

8.

In allen Füllen, in denen der Kunde gegen seine gesetzlichen und/oder vertraglichen Verpflichtungen als Anbieter von Mehrwertdienstleistungen verstößt, insbesondere eine der vorstehenden Regelungen der Ziff. VI verletzt, hat er STG! im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter, gleich welchen Rechtsgrundes und unabhängig von dem Zeitpunkt des Entstehens derartiger Ansprüche, auf erstes Anfordern freizustellen. Zudem hat der Kunde STG! Schadensersatz in Höhe der STG! entstehenden Kosten einer Rechtsverteidigung gegen etwaige Ansprüche Dritter, die mit der Verletzung der Verpflichtungen als Anbieter von Mehrwertdienstleistungen durch den Kunden im Zusammenhang stehen, zu erstatten.

Besondere Rechte von STG! gegenüber Kunden als Anbietern von Mehrwertdienstleistungen

1.

STG! ist berechtigt, unter einer Service-Rufnummer, derzeit: 01806-610500 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunk), Anrufern entweder als Hinweisansage oder mittels eines Agenten insbesondere Anschrift und Telefonnummer des Kunden als Anbieter von Mehrwertdienstleistungen, den verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland und das Informations- – / Service-Support: support@seventogo.de

Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung

1.

Verstößt der Kunde gegen eine seiner vertraglich definierten Pflichten und wird STG! aus diesem Grund von Dritten, einschließlich staatlicher Stellen auf Unterlassung oder Schadensersatz oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen, so stellt der Kunde STG! im Innenverhältnis von jeder Haftung und jeglichem Schaden frei.

2.

Die Erstattungspflicht umfasst neben Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten auch die Kosten der Rechtsberatung sowie ggf. Kosten für die Rechtsverteidigung inklusive der Kosten für die Hinterlegung einer Schutzschrift.

3.

Der Kunde wird STG! bei der Rechtsverteidigung, die nach freiem Ermessen von STG! zu führen ist, unterstützen.

Reselling/Wiederverkauf

1.

Der Kunde wird die vertragsgegenständlichen Service-Rufnummern ausschließlich für eigene Zwecke nutzen. Es ist ihm deshalb untersagt, die in Order Forms vereinbarten Dienstleistungen von STG! ohne schriftliche Zustimmung durch STG! Dritten zur weiteren Nutzung zu überlassen.

2.

Der Kunde stellt STG! frei von und hält STG! schadlos gegenüber allen Ansprüchen oder Forderungen, die direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem Weiterverkauf der Dienstleistungen durch den Kunden an Dritte gegenüber STG! geltend gemacht werden.

Zahlungsbedingungen

1.

Die vom Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen an STG! zu zahlenden Entgelte sowie die Abrechnungsmodalitäten der Service-Rufnummern variieren je nach Art der Service-Rufnummer. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Preisliste und den Order-Forms, den Leistungsbeschreibungen und besonderen Leistungsbestimmungen welche in ihren jeweiligen Fassungen auch die zu entrichtenden Entgelte für die Dienstleistungen von STG! bestimmen. Alle in den Vertragsunterlagen aufgeführten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.

Soweit in Vertragsunterlagen auf die allgemeine Preisliste verwiesen wird, wird diese soweit vorhanden durch produktspezifische Preislisten ersetzt und ergänzt.

3.

STG! stellt dem Kunden die Rechnungsbeträge für die erbrachten Leistungen einmal im Monat in Rechnung. Wird zwischen Kunden und STG! mehr als ein Vertrag abgeschlossen, so gilt für alle Leistungen der Rechnungszyklus, der im ersten geschlossenen Vertrag vereinbart wurde, als bindend. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

4.

Verbindungsentgelte werden allein auf Grundlage der von STG! aufgezeichneten Daten erhoben. Daten, die STG! dem Kunden zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt hat oder Daten, die der Kunde selbst erhoben hat, stellen keinesfalls Grundlage zur Berechnung von Verbindungsentgelten dar.

5.

Der Kunde wird STG! eine Einzugsermächtigung zur Einziehung fälliger Beträge vom Konto des Kunden erteilen. STG! räumt dem Kunden eine Prüfungsfrist von zehn Werktagen beginnend mit dem Datum einer jeden Rechnung ein. Erst nach Ablauf der jeweiligen Frist wird STG! von der Einzugsermächtigung Gebrauch machen.

6.

Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Kunden, erhebt STG! ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt für administrative Abwicklung.

7.

Einwendungen gegen von STG! gestellte Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. STG! verpflichtet sich, in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen fristgemäßen Einwendung hinzuweisen.

Forderungsrisiko bei Auszahlung von Anbietervergütungen und anderen Auszahlungsansprüchen

1.

STG! wird dem Kunden die für die Erbringung seines Dienstes gegenüber dem Anrufer zustehende Anbietervergütung und andere Auszahlungsansprüchen (im Folgenden einheitlich: Vergütung) weiterleiten, soweit STG! diese Vergütung wirksam und endgültig von den STG!-Zusammenschaltungspartnern erhält bzw. einziehen kann.

2.

Die Parteien sind sich einig, dass das Inkasso- und Forderungsausfallrisiko im Innenverhältnis zwischen den Parteien nicht von STG! zu tragen ist. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen die Vergütung gegenüber den STG!-Zusammenschaltungspartnern oder den Anrufern nicht realisiert werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nichteinbringlichkeit der Forderung auf deren Nichtigkeit, mangelnder Zahlungsbereitschaft, mangelndem Zahlungsvermögen oder sonstigen Gründen, wie insbesondere auch betrügerischen Tätigkeiten beruht.

3.

Die Parteien sind sich somit einig, dass STG! nicht zur Auszahlung der Vergütung an den Kunden verpflichtet ist, soweit diese Auszahlung nicht durch den Eingang eines entsprechenden Entgeltes bei STG! gedeckt ist.

4.

Die Auszahlung erfolgt daher unter der Bedingung, dass STG! die entsprechende Vergütung wirksam und endgültig bei den STG!-Zusammenschaltungspartnern einziehen kann.

5.

Soweit der Kunde aus diesen Gründen von STG! zeitweilig oder endgültig keine Vergütung erhält, bleibt er dennoch zur Zahlung aller vereinbarten Transportentgelte sowie Leistungsanteile aller Zusammenschaltungspartner (Delta von Entgelt, das STG! vom jeweiligen Zusammenschaltungspartner erhält und Auszahlungsbetrag an den Kunden) verpflichtet. STG! bleibt in jedem Fall berechtigt, dem Kunden gegenüber Einwendungen seitens anderer Netzbetreiber, des STG!-Zusammenschaltungspartners oder des Anrufers entgegenzuhalten.

6.

Sofern STG! dem Kunden die Vergütung auszahlt, obwohl diese noch nicht durch einen entsprechenden Zahlungseingang gedeckt ist, erfolgt diese ohne Begründung einer aktuellen oder zukünftigen Rechtspflicht auf Vorschussbasis. Kann die Vergütung nicht beim STG!-Zusammenschaltungspartner eingezogen werden, ist der Kunde zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet. Die Höhe der Rückzahlung ergibt sich aus Abs. 5. Eine wirksame und endgültige Gutschrift der von STG! eingezogenen Vergütung ist insbesondere davon abhängig, inwieweit die STG!-Zusammenschaltungspartner von einem pauschalisierten Rückbelastungsrecht bis zu 24 Monate nach der Auszahlung Gebrauch machen.

7.

STG! ist berechtigt, die Auszahlung der Vergütung ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den Kunden oder Dritten im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und STG! bestehenden Vertragsverhältnis anhängig ist. Der Kunde ist verpflichtet, STG! die Einstellung des Verfahrens unverzüglich mitzuteilen.

8.

Erfolgen Zahlungen von Zusammenschaltungspartnern unter Vorbehalt, ist STG! berechtigt, die Auszahlung an den Kunden vom Stellen einer Sicherheit in Höhe der Vorbehaltszahlung abhängig zu machen.

Verrechnung/Aufrechnung/Zurückbehaltung

1.

STG! ist berechtigt, alle einem Kunden in Rechnung gestellten fälligen Forderungen und Gutschriften miteinander zu verrechnen, auch wenn diese auf verschiedenen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden beruhen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Aufrechnungserklärung durch STG! bedarf.

2.

Die Aufrechnung gegen eine Forderung von STG! oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die der Aufrechnung oder Zurückbehaltung zugrunde liegende Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von STG! anerkannt ist.

3.

Besteht der begründete Verdacht, der Kunde habe unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diesen Vertrag Anrufvolumen generiert, ist STG! berechtigt, das hieraus resultierende Umsatzvolumen gegenüber dem Kunden zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht).

Umsatzsteuer

1.

Sollten im Rahmen der Abrechnung gegenüber dem Anrufer im Hinblick auf die Umsatzsteuer den Fakturierungspartnern oder STG! der Vorsteuerabzug mit der Begründung versagt werden, dass ihre Leistungen des an den Teilnehmerkunden und nicht an STG! oder die Fakturierungspartner erbracht würden, ist der Kunde verpflichtet, STG! die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zzgl. anfallender Zinsen in Höhe von 6 % p.a. ( § 238 AO) zu erstatten.

Preisänderung

1.

STG! kann die in der Preisliste aufgeführten Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von 14 Kalendertagen ändern. Dem Kunden werden änderungen der Preisliste von STG! bei Abruf von Statistiken durch Erscheinen eines Mitteilungsfensters mitgeteilt. Darüber hinaus wird dem Kunden eine E-Mail mit der neuen Preisliste an die jeweils hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt. änderungen bedürfen keiner Bestätigung durch den Kunden. Die Nutzung der Leistungen ab dem Zeitpunkt der änderung gilt als Annahme im Sinne konkludenten Handelns. Dem Kunden steht im Falle der änderung der Entgelte zu seinen Ungunsten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Versendung der E-Mail an den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht des von der Preisänderung betroffenen Vertrages zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der änderung zu.

2.

Soweit Entgelte unmittelbar oder mittelbar auf veröffentlichten Anordnungen oder Genehmigungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) beruhen, stehen die vereinbarten Entgelte unter dem Vorbehalt, dass die zugrundeliegenden Tarife zwischen STG! und Dritten nicht durch die BNetzA oder ein Gericht geändert, oder in anderer Höhe, mit Auflagen oder gar nicht genehmigt werden oder eine bereits erteilte Genehmigung aufgehoben wird. Für den Fall, dass dieser Vorbehalt eintritt, vereinbaren die Parteien, dass STG! berechtigt ist, die Entgelte auch rückwirkend anzupassen und zwar in dem prozentualen Verhältnis, wie es sich aus der Gegenüberstellung des zwischen STG! und Dritten ursprünglich geltenden Tarifs und des neuen Tarifs ergibt. Ziff. XIII Abs. 1 bleibt anzuwenden mit der Maßgabe, dass der Kunde trotzdem verpflichtet bleibt, rückwirkend geänderte Entgelte unbeschadet des Kündigungsrechts zu begleichen.

3.

ändern sich Anruferentgelte der Teilnehmernetzbetreiber, so gilt eine Preisanpassung im Rahmen des Abs. 2 Satz 1 nicht als eine Anpassung zu ungunsten des Kunden

Verzug

1.

Der Kunde kommt mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, soweit er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung von STG! leistet.

2.

Kommt der Kunde mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, so ist STG! nach fruchtlosem Ablauf einer von ihr gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zuräckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit STG! aufgrund des Verzugs kein Interesse an der Erfüllung des Vertrages hat, ist STG! ohne Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.

STG! ist berechtigt, für Entgeltforderungen jährliche Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen für alle anderen Forderungen dagegen nur Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Beiden Parteien steht der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens offen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich STG! ausdrücklich vor.

4.

Kann STG! die Vertragsleistung infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für STG! unabwendbarer Umstände nicht erbringen, wird STG! für den Zeitraum der Fortdauer des Leistungshindernisses von ihrer Verpflichtung zur Erbringung der Vertragsleistung frei. STG! wird den Kunden benachrichtigen, sobald das Leistungshindernis beseitigt ist.

5.

Gerät STG! oder deren Erfüllungsgehilfen mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach Maßgabe der Regelung von Ziffer XVII. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn STG! innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die mindestens 2 Wochen betragen muss, die entsprechende Leistung nicht erbringt. Unbeschadet der Regelung in Ziffer XVI. gilt gleiches, falls der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt.

Aussetzen der vertraglichen Leistungen/Sperrung

1.

Unbeschadet der Regelung in Ziffer XIV. Abs. 1 ist STG! berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die vertraglichen Leistungen auszusetzen, soweit die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber STG! mindestens 75 beträgt und eine etwaige Sicherheit verbraucht ist. Die vertraglichen Leistungen dürfen frühestens 2 Wochen nach schriftlicher Androhung der Leistungsaussetzung unter Hinweis auf die Möglichkeiten des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, ausgesetzt werden.

2.

Im übrigen darf STG! die vertraglichen Leistungen ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist aussetzen, wenn – der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder – eine Gefährdung der Einrichtungen von STG! oder der öffentlichen Sicherheit droht oder – der Kunde bei der Nutzung der Leistungen von STG! gegen Strafvorschriften verstößt oder dringender Tatverdacht besteht – STG! den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde fällige oder fällig werdende Zahlungen nicht begleichen kann oder will – das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Aussetzung der Leistungen Entgelte für die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Aussetzung der Leistungen nicht unverhältnismäßig ist.

3.

Bei Aussetzten der vertraglichen Leistung bleibt der Kunde verpflichtet, etwaige Mindestpauschalen oder Grundpreise zu begleichen.

Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

1.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung kann erstmals zum Ablauf eines Monats erfolgen.

2.

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere – die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei oder gegebenenfalls eines persönlich haftenden Gesellschafters bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse; – der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei; – wenn der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, soweit die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber STG!s mindestens € 75,– beträgt und eine etwaige Sicherheit aufgebraucht ist. Die Kündigung ist in diesem Fall erst zulässig, wenn eine von STG!s gesetzte, mindestens 2-wöchige Frist abgelaufen ist.

3.

STG! ist zur Kündigung aus wichtigem Grund darüber hinaus berechtigt für den Fall – dass STG! auf die Fortführung eines durch eine Order Form beschriebenen Dienstes verzichtet und dies dem Kunden mit einer Frist von zwei Wochen angezeigt hat,- einer Untersagung bzw. Abmahnung eines in einer Order Form beschriebenen Dienstes oder vereinbarten Geschäftsmodells durch die BNetzA, Wettbewerber (insbesondere der T-Com), oder sonstige Dritte – dass die Durchführung des Dienstes aufgrund einer gesetzlichen Regelung rechtlich unmöglich wird, – der Weigerung des Teilnehmernetzbetreibers von STG! übermittelte Leistungsdatensätze zu fakturieren oder einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung, die die Fortführung des Vertrages untersagt bzw. verhindert.

4.

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner Kündigung seine Kundennummer und sein Kundenkennwort anzugeben.

Haftung

1.

STG! haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

2.

STG! haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. STG! haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in diesem Zusammenhang auch für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften. Außerdem haftet STG! uneingeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

3.

STG! haftet für Vermögensschäden des Kunden je schadensverursachendes Ereignis maximal in Höhe der in § 44a TKG niedergelegten Höchstsätze (z.Zt. € 12.500). Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf € 10 Mio. je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden auf Grund desselben schadensverursachenden Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatzanspruch des einzelnen Kunden in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach diesem Absatz kommt allerdings nicht zum Tragen, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Voraussetzung für eine Haftung gegenüber dem Kunden für bei dessen Kunden (Drittkunden) entstandene Schäden ist, dass eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem jeweiligen Drittkunden in letzter Instanz gerichtlich festgestellt ist.

4.

STG! haftet ferner, wenn ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) schuldhaft verletzen. STG! haftet weiterhin, wenn ihre gesetzlichen Vertreter und/oder ihre leitenden Angestellten eine sonstige Vertragspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht ist der Höhe nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für die einfach fahrlässige und die grob fahrlässige Verletzung von sonstigen Vertragspflichten durch die gesetzlichen Vertreter und/oder die leitenden Angestellten ist ebenfalls auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

5.

Die Haftung von STG! für Schäden des Kunden, die diesem dadurch entstehen, dass er die vertragsgegenständlichen Leistungen unter Verstoß gegen Ziff. VIII. an Dritte überlassen hat, ist ausgeschlossen.

6.

Die persönliche Haftung von Mitarbeitern, einschließlich der leitenden Angestellten sowie der gesetzlichen Vertreter von STG! ist ausgeschlossen, soweit STG! nicht selbst zwingend nach den vorstehenden Regelungen haften würde.

7.

STG! haftet dem Kunden nicht, wenn die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht erbracht werden können, insbesondere dann nicht, wenn das Telekommunikationsnetz und/oder einzelne Dienste aus Gründen höherer Gewalt ausfallen. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere diejenigen Umstände, die unabhängig von dem Willen von STG! eintreten und STG! unabwendbar an der Erfüllung einer oder mehrerer ihrer Vertragsverpflichtungen hindern (z.B. Krieg, Aufruhr, Natur- oder Transportkatastrophen). Als ein Fall höherer Gewalt gilt auch der Umstand, dass STG! von Drittunternehmen die benötigten Telekommunikationsübertragungswege nicht zur Verfügung gestellt werden, sofern STG! diesen Umstand nicht zu vertreten hat. Arbeitskampfmaßnahmen (wie Streik oder Aussperrung) bei STG! und/oder einem Drittunternehmen, welches STG! Telekommunikationsübertragungswege zur Verfügung stellt, sind den Fällen höherer Gewalt gleichgestellt.

Speicherung von Verbindungsdaten

1.

Soweit nach der Art der Service-Rufnummer Verbindungsdaten bei STG! anfallen, werden diese grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Rechnungsversand gelöscht, wenn der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsversand beantragt hat.

2.

Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben, ist STG! berechtigt, die Verbindungsdaten bis zur endgöltigen Klärung der Einwendung zu speichern.

3.

Sind die Verbindungsdaten nach Ablauf der in Abs. 1 genannten Frist oder auf Antrag sofort gelöscht worden, ist STG! insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit.

Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

1.

STG! erhebt, verarbeitet und nutzt Verbindungsdaten zur Berechnung der Verbindungsentgelte und Bestandsdaten zur Abwicklung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.

2.

STG! verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.

3.

Personenbezogene Daten der Endkunden werden nur erhoben, verarbeitet, genutzt oder an Dritte übermittelt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

4.

Der Kunde wird die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Hinweispflichten gegenüber den Endkunden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Veröffentlichung von AGB, Bandansagen etc.) sicherstellen. STG! wird ihm auf Wunsch die nach der TKG notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, soweit diese STG! vorliegen.

Kundenkennwort

1.

Der Kunde benötigt zur Authentifizierung gegenüber STG! ein Kennwort, welches er selbst festlegen kann. Der Kunde ist verpflichtet, das Kennwort bei jedem Schriftwechsel in Zusammenhang mit seiner Kundennummer mitzuteilen. STG! ist nicht verpflichtet, Schriftwechsel ohne Kennwort zur Kenntnis zu nehmen. Vergisst der Kunde sein Kennwort, teilt er dies STG! unverzüglich mit. Der Kunde erhält dann sein Kennwort an die bereits hinterlegte Adresse erneut zugesandt, (ggf. per E-Mail).

2.

Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zugewiesene Kennwort geheim zu halten. Er wird STG! eine Kenntniserlangung durch Dritte unverzüglich mitteilen und STG! aus der Kenntniserlangung entstanden Schaden ersetzen.

Bonitätsprüfung

1.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass STG! bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) oder bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte zur Feststellung der Bonität des Kunden einholt. STG! benennt dem Kunden – soweit sie beabsichtigt, eine entsprechende Auskunft einzuholen – auf Anfrage die Anschriften der SCHUFA oder der betreffenden Wirtschaftsauskunfteien. STG! ist berechtigt, der SCHUFA oder den Wirtschaftsauskunfteien Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertragsverhältnisses zu übermitteln. STG! ist weiter berechtigt, Daten des Kunden über eine etwaige nicht vertragsmäßige Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen, an welchen der Kunde beteiligt ist, bei der SCHUFA oder der Wirtschaftsauskunftei anfallen, kann STG! hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung darf nur erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen von STG!, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Wirtschaftsauskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht betroffen sind. Der Kunde kann bei der SCHUFA oder der Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

Schlussbestimmungen

1.

Dieses Vertragsverhältnis unterliegt der ausschließlichen Anwendbarkeit des materiellen Rechtes der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April (CISG) wird ausgeschlossen.

2.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und STG! ist Mainz. Der Kunde kann aber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

3.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Etwas anderes gilt nur, wenn diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eine Ausnahme von dem Schriftformerfordernis vorsehen. Auch von dem Schriftformerfordernis selbst kann nur schriftlich abgewichen werden. Ein mündlicher Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform ist nur ausreichend, wenn dieser mündliche Verzicht später schriftlich bestätigt wird.

4.

Ist eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

5.

Erfüllungsort für die Zahlungspflichten des Kunden ist der Geschäftssitz von STG!.

6.

Rechtlich bindende Willenserklärungen von STG! künnen ausschließlich durch ihre gesetzlichen Vertreter und solche Mitarbeiter, die durch eine schriftliche Vollmacht legitimiert sind, abgegeben werden.